|
|
|
 |
 |
 |
 |
AGB'S DES BEREICHES DIENSTLEISTUNGEN |
 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IT-MEDIA
1. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen von Fa. IT-MEDIA erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Einzelverträge aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner, auch wenn bei späteren Geschäften mit dem Vertragspartner nicht mehr ausdrücklich Bezug auf diese Bedingungen genommen wird. Von diesen Bedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn die Fa. IT-MEDIA würde diesen abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2. Angebote
Die Angebote der Fa. IT-MEDIA sind freibleibend und unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.
3. Preise
Soweit nicht anders angegeben hält sich die Fa. IT-MEDIA an die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise 20 Tage ab dem im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenem Datum gebunden. Die Fa. IT-MEDIA ist berechtigt von der vorstehenden Regelung abzuweichen, sofern sich die Grundlage der Preisbindung ändert. Eine Änderung der Preisgrundlage liegt insbesondere dann vor, wenn sich Zölle, Steuern oder Einkaufspreise etc. verändern. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise ohne Installation, Schulung oder sonstigen Nebenleistungen. Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc. werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.
Nach Ablauf von 20 Tagen ab Datum des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung erfolgen Lieferungen zu denjenigen Preisen, die zum Zeitpunkt der Lieferung von Fa. IT-MEDIA allgemein gefordert werden. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Bei Aufträgen unter 100,- € behält sich Fa. IT-MEDIA die Berechnung einer Kostenpauschale in Höhe von bis zu 30,- € vor. Versand und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
4. Sonderkosten
Kann eine Lieferung der Fa. IT-MEDIA nicht sofort oder nicht auf die Fa. IT-MEDIA vorgesehene einfachste Art erfolgen, weil der Vertragspartner anderslautende Weisungen oder nicht ausreichende Weisungen erteilt hat, so kann Fa. IT-MEDIA zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis, einen ihr als angemessen erscheinenden Sonderkostenzuschlag verlangen, ohne dessen Grund oder Höhe dem Vertragspartner darlegen zu müssen.
5. Lieferung
Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferzeit sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichteinhaltung beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, die der Fa. IT-MEDIA zuzurechnen sind. Ist eine Lieferzeit vereinbart, so beginnt sie grundsätzlich mit Absendung des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung. Die Einhaltung setzt voraus, dass der Vertragspartner seine Vertragsverpflichtungen erfüllt. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf das Lager der Fa. IT-MEDIA verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Vertragspartner mitgeteilt worden ist. Ist eine Lieferzeit vereinbart und hat die Fa. IT-MEDIA die Überschreitung eines Liefertermins zu vertreten, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten, nachdem er der Fa. IT-MEDIA schriftlich eine Nachfrist von wenigstens 4 Wochen gegeben hat und diese ungenutzt verstrichen ist. Wird Fa. IT-MEDIA durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist und damit der Liefertermin um die Dauer der höheren Gewalt. Der höheren Gewalt stehen unvorhergesehene Umstände gleich, die der Fa. IT-MEDIA die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Dazu zählen z.B. Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Maschinenbruch usw., gleichgültig ob diese Umstände bei der Fa. IT-MEDIA oder seinen Vorlieferanten eintreten. Fa. IT-MEDIA hat in den Fällen der höheren Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen das Recht, vom Vertrag zurücktreten. Auf Verlangen des Vertragspartners hat Fa. IT-MEDIA zu erklären, ob sie zurücktreten will oder innerhalb der von der Fa. IT-MEDIA zu bestimmenden angemessenen Frist liefern wird.
6. Gefahrübergang
Sofern nicht anders vereinbart ist, bestimmt Fa. IT-MEDIA das Transportmittel und die Transportwege, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an die von Fa. IT-MEDIA bestimmte Transportfirma oder Transportperson übergeben worden ist. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Nimmt der Vertragspartner die Ware unberechtigt ab, verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die in den Vertretungsbereich des Vertragspartners fallen oder ruft der Vertragspartner Abrufaufträge nicht fristgemäß ab, so geht die Gefahr auf den Vertragspartner über. Muss Fa. IT-MEDIA die Ware für den Vertragspartner lagern, so hat der Vertragspartner das übliche Lagergeld an Fa. IT-MEDIA zu zahlen. Muss die Ware bei Dritten eingelagert werden, so trägt der Vertragspartner hierfür die Kosten. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transportwege, ist bei der Bundesbahn oder sonstigen Behörden unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme vom Vertragspartner zu veranlassen.
7. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind, wenn nicht anders ausgewiesen, mit Rechnungsdatum fällig. Abzüge jeglicher Art sind unzulässig. Gerät der Vertragspartner gegenüber der Fa. IT-MEDIA mit irgendeiner Zahlung in Verzug oder entstehen bei Fa. IT-MEDIA aus sonstigen Gründen, über deren Vorliegen allein Fa. IT-MEDIA zu entscheiden hat, Zweifel an der Zahlungsbereitschaft oder -fähigkeit des Vertragspartners, so ist Fa. IT-MEDIA berechtigt, alle vereinbarten Lieferungen per Nachnahme auszuführen oder Sicherheit vor der Lieferung zu verlangen. Bevor dieses Verlangen nicht erfüllt ist, wird Fa. IT-MEDIA die weiteren Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag nicht erfüllen. Im übrigen bleiben der Fa. IT-MEDIA alle sonstigen Rechte gegenüber dem Vertragspartner vorbehalten. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist und Gewährung einer Nachfrist von 2 Wochen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat, mindestens jedoch in Höhe von 3% p.a. über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Fa. IT-MEDIA behält sich vor, Ersatz eines weitergehenden Schadens zu verlangen. Der Vertragspartner muss alle bestätigten Waren innerhalb von 4 Wochen nach Bestelldatum abnehmen. Dem Vertragspartner steht kein Zurückbehaltungsrecht und kein Recht zur Aufrechnung zu, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen und Leistungen der Fa. IT-MEDIA erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. IT-MEDIA. Bis zur Erfüllung aller Forderungen - auch sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Fa. IT-MEDIA, egal aus welchem Rechtsgrund, gegenüber dem Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, werden der Fa. IT-MEDIA folgende Sicherheiten gewährt, welche sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigegeben wird, sobald der Wert ihrer Forderungen nachhaltig um mehr als 30% überschritten wird. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Fa. IT-MEDIA als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Fa. IT-MEDIA. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Fa. IT-MEDIA durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Fa. IT-MEDIA übergeht. Der Vertragspartner verwahrt das (Mit-) Eigentum von Fa. IT-MEDIA unentgeltlich. Ware, an der Fa. IT-MEDIA (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Vertragspartner in vollem Umfang an Fa. IT-MEDIA ab. Fa. IT-MEDIA ermächtigt ihn widerruflich, die an Fa. IT-MEDIA abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriff durch Dritte auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf das Eigentum von Fa. IT-MEDIA hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners - insbesondere Zahlungsverzug - ist Fa. IT-MEDIA berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Fa. IT-MEDIA liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.
9. Gewährleistung
Für Mängel der von Fa. IT-MEDIA gelieferten (verkauften) Ware haftet die Fa. IT-MEDIA unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Hat die von Fa. IT-MEDIA gelieferte Ware einen Mangel für den Fa. IT-MEDIA haftet, so ist der Vertragspartner verpflichtet, die mangelhafte Ware an Fa. IT-MEDIA in ihrem ursprünglichen Zustand zur Prüfung innerhalb von 10 Tagen zurückzusenden. Fa. IT-MEDIA ist ihrerseits verpflichtet, innerhalb einer angemessenen möglichen Lieferfrist die mangelfreie Ware zu liefern und behält sich drei Ausbesserungen vor. Ansprüche des Vertragspartners insbesondere auf Schadenersatz, vor allem für Folgeschäden und entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit solche Ansprüche aus falscher Beratung, unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss hergeleitet werden. Der Haftungsausschluss gilt nur dann nicht, wenn die Ursache auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Fa. IT-MEDIA zurückzuführen ist. Für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu bestimmten Zwecken haftet die Fa. IT-MEDIA nicht, selbst wenn Fa. IT-MEDIA dem Vertragspartner irgendwelche Ratschläge über die Warenanwendung erteilt hat.
Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, müssen vom Vertragspartner gegenüber Fa. IT-MEDIA die Gewährleistungsansprüche unverzüglich gemäß § 377, § 378 HGB schriftlich geltend gemacht werden. Ist der Vertragspartner Nichtkaufmann, müssen die Gewährleistungsansprüche innerhalb von 10 Tagen schriftlich geltend gemacht werden.
10. Rücktritt
Fa. IT-MEDIA ist berechtigt , vom Vertrag zurückzutreten, sobald sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug befindet oder dem Vertragspartner Zahlungsunfähigkeit droht. Dasselbe Recht steht der Fa. IT-MEDIA auch dann zu, wenn sich die Selbstbelieferung nach Qualität, Zeit oder Menge ändert oder sich die Lieferung an den Vertragspartner aus anderen Gründen erheblich verzögern würde.
11. Sonstiges
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ungeachtet etwaiger entgegenstehender Vertragsbedingungen des Vertragspartners. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
12. Datenspeicherung
Personenbezogene Daten werden, soweit geschäftsmäßig notwendig, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen von uns gespeichert und verarbeitet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der Fa. IT-MEDIA unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland . Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragsparteien ist Berlin. Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch aus Wechsel und Scheck, Berlin vereinbart.
Die Fa. IT-MEDIA ist auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners Klage zu erheben.
Stand: Mai 2008
|
|
|
|
|